Publikationen

Neue Urteile aus Deutschland betreffend Schmerzensgeld

  • Taggenaues Schmerzensgeld / OLG Frankfurt, Urteil 22 U 97/16 vom 18.10.2018
  • Bemessung des Hinterbliebenengeldes / LG Tübingen, Urteil 3 O 108/18 vom 17.03.2019
  • Schmerzensgeld wegen Hirnschädigung / LG Giessen, Urteil 5 O 376/16 vom 06.11.2019
  • Besonders hohes Schmerzensgeld / OLG Oldenburg, Urteil 5 U 196/18 vom 18.03.2020

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PEOPIL, 3. Praktikerseminar Personenschäden

Vortrag Peter Kaufmann, 14.02.2020, Winterthur

Die fehlende Schutzausrüstung aus haftpflichtrechtlicher Sicht in der Schweiz

Gesetzliche Grundlage der Kürzung - Grundnorm

Art. 44 OR: Herabsetzungsgründe
1 «Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.» [...]

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PEOPIL, 3. Praktikerseminar Personenschäden

Vortrag Christian Lauri, 14.02.2020, Winterthur

Schmerzensgeld für Angehörige von Schwerverletzten - Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele in der Schweiz

Rechtliche Grundlagen

Art. 47 Obligationenrecht
Leistung von Genugtuung
Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen.

Art. 49 Obligationenrecht
Bei Verletzung der Persönlichkeit
1 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, hat Anspruch auf Leistung einer Geldsumme als Genugtuung, sofern die Schwere der Verletzung es rechtfertigt und diese nicht anders wiedergutgemacht worden ist. [...]

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Haftung für Fehler in der Spitalbehandlung - die neue Zuständigkeitsordnung im Kanton Bern

Peter Kaufmann / Alexia Sidiripoulos, in dubio 4_19, Seite 193

Im Kanton Bern haften nach Art. 101 Abs. 1 Personalgesetz (PG) öffentliche Organisationen des kantonalen Rechts und private Organisationen oder Personen, die unmittelbar mit kantonalen öffentlichen Aufgaben betraut sind, für den Schaden, den ihre Organe oder Angestellten in Erfüllung ihrer Aufgabe Dritten widerrechtlich zufügen. Den Kanton trifft eine Ausfallhaftung.

Per 1. Februar 2019 sind die Änderungen des Personalgesetzes in Kraft getreten, wonach Haftungsansprüche aus medizinischer Behandlung gegenüber Listenspitälern, Listengeburtshäusern sowie zugelassenen Rettungsdiensten neu beim Regionalgericht geltend zu machen sind (Art. 104a Abs. 3 PG).

Dieser Beitrag soll den im Kanton Bern prozessierenden Anwältinnen und Anwälten einen Überblick über die relevanten Neuerungen und die nach wie vor bestehende Stolpersteine geben. [...]

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PEOPIL, 2. Praktikerseminar Personenschäden

Vortrag Peter Kaufmann, 27.04.2018, München

Biomechanik und Unfallanalyse - neueste Rechtsprechung und Literatur

I. Rechtsprechung

Urteil des BGer 8C_489/2013 vom 16.08.2013 E. 3.2 (sozialversicherungsrechtlich)

Das unfallanalytische Gutachten der Zürich Versicherungen AG vom 23. März 2012 ergab eine relative Kollisionsgeschwindigkeit des Nissan auf den Audi im Bereich von 18.4 bis 24.1 km/h und eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung (Delta-v) des Audi durch Heckanstoss von 9.4 bis 13.7km/h. Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, ist das unfallanalytische Gutachten umfassend und gibt Aufschluss über die berücksichtigten Werte und Unterlagen. Der Beschwerdeführer zeigt denn auch keine konkreten Mängel des Gutachtens auf. Dass Bereichswerte genannt werden, ist bei derartigen Analysen üblich und lässt diese nicht als unzuverlässig erscheinen. [...]

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Gutachten von Krankentaggeldversicherungen (nach VVG)

Gutachten von KTG Versicherungen sind Parteigutachten und somit reine Parteibehauptungen, keine Beweismittel i.S.v. Art. 168 Abs. 1 ZPO. Im Anwendungsbereich der ZPO gelte die sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung nämlich nicht:

Urteil des BGer 4A:558/2015 vom 25. Februar 2016 E. 4.:

(…) Das Bundesgericht hat aber in
BGE 141 III 433 entschieden, dass Parteigutachten keine Beweismittel im Sinn von Art. 168 Abs. 1 ZPO sind. Auch in diesem Verfahren um Taggeldleistungen hatten sich der Versicherer und die Vorinstanz auf die sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung gemäss BGE 125 V 351 abgestützt (BGE 141 III 433 E. 2.4 S. 435 f.). [...]

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Die Übernahme von sozialversicherungsrechtlichen Gutachten im Haftpflichtrecht

Grundsatz: Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann der Zivilrichter das in einem anderen Verfahren erstattete Gutachten als gerichtliches Gutachten beiziehen. Solche Fremdgutachten gelten als ebenso beweistauglich wie die vom Zivilrichter selbst eingeholten Gutachten, wobei sich die Beweiskraft selbstverständlich nach der freien Beweiswürdigung richtet: BGE 140 III 24
E. 3.3.1.3:

Dass das vorliegende MEDAS-Gutachten nicht tauglich wäre, in einem allfälligen Hauptprozess als gerichtliches Gutachten i.S. von Art. 183 ff. ZPO berücksichtigt zu werden, macht die Beschwerdeführerin zu Recht nicht geltend. [...]

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Die selbständige Anwältin als Ausnahmeerscheinung?

Monika Friedli, in dubio 2_17, Seite 110

Im Zuge der thematischen Überlegungen für den vorliegenden Artikel bin ich auf das Buch über Emily Kempin-Spyri gestossen. Zudem ist die Anfrage für diesen Beitrag mit dem Schritt in meine berufliche Selbständigkeit zusammengefallen. Haupttenor war dabei immer wieder die Konstellation Frau und berufliche Selbständigkeit, womit mich die zahlreichen Rückmeldungen dazu bewogen haben, mich im nachfolgenden Beitrag mit der Frage auseinanderzusetzen, ob selbständige Anwältinnen tatsächlich auch heute noch als Ausnahmeerscheinungen gelten?

Um diese Frage zu beleuchten, muss vorab eine Brücke in die Vergangenheit zu Emily Kempin-Spyri geschlagen werden. Sie begann 1884 als erste Schweizerin ein Jurastudium in Zürich und promovierte 1887 mit 34 Jahren zur ersten Doktorin der Rechte Europas. [...]

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Zeitbankguthaben - sozialversicherungsrechtliche Fragen

Sandra Nussbaumer / Peter Kaufmann, HAVE 1/2016, Seite 20

Im Spannungsfeld zwischen neuen betrieblichen Anforderungen und einem stärker werdenden Bedürfnis der Arbeitnehmer nach Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses sind neue Arbeitszeitmodelle entstanden. Eines davon ist das sog. Zeitbankguthaben, bei dem Überzeiten und Zuschläge des Arbeitnehmers auf ein Langzeitkonto «eingezahlt» werden und von ihm vor seiner Pensionierung durch Freistellung wieder bezogen werden können. Die Abhandlung befasst sich mit den sozialversicherungsrechtlichen Fragen dieses Arbeitsmodelles und weist auf Probleme und mögliche Abhilfen hin. [...]

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Kapitalisierungszinsfuss - quo vadis?

Monika Friedli / Peter Kaufmann, HAVE 2/2014, Seite 185

Die Kapitalisierung ist die Ermittlung des gegenwärtigen Kapitalwertes von zukünftigen periodischen Leistungen, wobei der Kapitalisierungszinsfuss der Zinssatz ist, welcher von der zu kapitalisierenden Rente diskontiert wird. [...]

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Das Rad neu erfinden?

Peter Kaufmann, HAVE 3/2013, Seite 274

Die Autoren ROBERTO/REICHLE vergleichen die Schleudertraumaproblematik mit früher aufgetauchten "Phantom-Schädigungen" wie zum Beispiel dem "railway spine" und postulieren, dass eine zivilrechtliche Haftbarkeit für organisch nicht nachweisbare Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge von Bagatellereignissen abzulehnen ist. [...]

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Vorprozessuale Anwaltskosten – aus Sicht der Berner Geschädigtenvertretung

Peter Kaufmann / Monika Friedli, HAVE 4/2012, Seite 493

Wie den vorherigen HAVE-Ausgaben entnommen werden konnte, haben insbesondere die vorprozessualen Anwaltskosten und deren Sustantiierung im Bereich des Haftpflichtrechts zu neuen Diskussionen Anlass gegeben. Insbesondere seitens eines Vertreters der Zürich Versicherungsgesellschaft wurde die Forderung postuliert, dass die vorprozessualen Kosten mittels detaillierter und substanziierter Honorarnote auszuweisen seien. Mit den Beiträgen von Jan Herrmann und Bruno Häfligerwurde zu dieser Forderung aus Sicht der Geschädigtenvertretung umfassend Stellung genommen.

Aufgrund der bernischen Besonderheiten wird nachfolgend ebenfalls zu den vorprozessualen Anwaltskosten und deren Substanziierung aus Sicht der Berner Geschädigtenvertreter Stellung genommen. [...]

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Haushaltassessment – das Ei des Kolumbus?

Peter Kaufmann / Urs Eschmann / Luzius Hafen, HAVE 1/2010, Seite 13

Haushaltassessments sollen Aufschluss darüber geben, in welchem Mass versicherte Personen bei Tätigkeiten im Haushalt eingeschränkt sind und in welcher Höhe letztlich der Haushaltsschaden zu bemessen ist. Das Bedürfnis, die Verfahren solcher Assessments zu normieren ist auf Seiten der Versicherer wie der Versicherten ausgewiesen. Doch erzielt das «Assessment Haushalt» und das dabei angewandte Testverfahren der Rehabilitationsklinik Bellikon, das von der SUVA und dem SVV propagiert wird, in der Praxis auch befriedigende Resultate? Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit dem Assessment und dem Testverfahren der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) auseinander, zeigt seine Stärken und Schwächen auf. Schliesslich werden mögliche Alternativen zum Haushaltassessment diskutiert, wie z.B. das Abstellen auf die Feststellung der IV oder das sogenannte «Münchner Modell». [...]

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