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Kaufmann & Friedli Rechtsanwälte

Als führende Kanzlei in der Region Bern – Espace Mittelland in den Bereichen Haftpflicht-, Privatversicherungs- und Sozialversicherungsrecht haben wir uns auf die Vertretung betroffener Personen spezialisiert, die durch Unfälle aller Art in ihrer physischen und psychischen Integrität verletzt, medizinisch unzulänglich behandelt worden sind oder Unterstützung infolge Krankheit bedürfen.

Wir vertreten Sie kompetent und zuverlässig an den Standorten Bern und Solothurn.

Sie finden auf unserer Homepage die wichtigsten Informationen über uns. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit unverbindlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
 

Aktuelles

 

Tabellenlöhne IV – Neue Bestimmungen ab 1. Januar 2024

Per 1. Januar 2024 tritt Art. 26bis Abs. 3 der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) in Kraft. Bei Personen, welche nach Eintritt der Invalidität kein Erwerbseinkommen erzielen können, wird anhand von statistischen Werten ein theoretisches Einkommen bestimmt. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnungsbestimmung werden von diesem statistisch bestimmten Tabellenlohn 10 % abgezogen. Bei Personen, welche zu mindestens 50% in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, werden zusätzliche 10% vom statistischen Tabellenlohn abgezogen.

Personen, welchen vor dem 1. Januar 2024 knapp keine Teilrente zugesprochen wurde, können sich erneut bei der IV anmelden. Bei glaubhafter Darlegung, dass die Anwendung der neuen Regelung zu einer Rentenzusprache führen könnte, prüft die IV eine neue Anmeldung. Bei Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 70% prüft die IV innert drei Jahren von Amtes wegen, ob in Anwendung der neuen Verordnungsbestimmung eine höhere Rente zugesprochen werden kann.

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 






Wir freuen uns erneut über die hervorragende Bewertung "TOP ANWALTSKANZLEI 2022" der Zeitschriften BILANZ & Le Temps in den Kategorien Haftpflicht-, Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht.

 
 

KAUFMANN & FRIEDLI RECHTSANWÄLTE
Münzgraben 2
3011 Bern
Telefon 031 320 20 06
Fax 031 320 20 09
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