Arzthaftpflichtrecht

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler oder wurden Sie Ihrer Ansicht nach nicht/ungenügend über eine Behandlung/einen Eingriff aufgeklärt, nehmen wir gerne eine erste Einschätzung, allenfalls unter Beizug eines beratenden Arztes, vor. Danach werden wir das weitere Vorgehen und mögliche Haftungsansprüche sowie auch die Erfolgsaussichten konkret mit Ihnen besprechen.

 
 
 

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