Arzthaftpflichtrecht

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler oder wurden Sie Ihrer Ansicht nach nicht/ungenügend über eine Behandlung/einen Eingriff aufgeklärt, nehmen wir gerne eine erste Einschätzung, allenfalls unter Beizug eines/einer beratenden Arztes/Ärztin, vor. Danach werden wir das weitere Vorgehen und mögliche Haftungsansprüche sowie auch die Erfolgsaussichten konkret mit Ihnen besprechen.

 
 
 

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