Haftpflichtrecht

Personen- und Sachschaden

Das Haftpflichtrecht ist ein sehr komplexes und schwer verständliches Rechtsgebiet. Als betroffene Person, sei es als Opfer eines Unfalles, einer Straftat oder eines ärztlichen Kunstfehlers, entstehen Ansprüche auf Schadensersatz, Genugtuung sowie Ersatz des Sachschadens.

Bei einem Schadenfall steht auf einer Seite die Versicherung der haftpflichtigen Person, welche den jeweiligen Schadenfall berufsmässig bearbeitet. Auf der anderen Seite steht die geschädigte Person, welche unverschuldet aus ihrem normalen Lebensrhythmus gerissen wird. Unser Ziel ist es, Sie in dieser Situation mit höchsten Ansprüchen an Qualität und Professionalität bei der Klärung Ihres Falles zu unterstützen. Gerade bei gravierenden Ereignissen ist es notwendig, eine versierte Vertretung beizuziehen, welche Ihre Rechte gegenüber den Versicherungen durchsetzt. Wir stellen sicher, dass Sie Ihr Recht erhalten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den/die Haftpflichtige:n sowie dessen Versicherer.

 
 
 

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